Altersvorsorge

Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die jemand während des Lebens trifft, damit er im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards. Der Altersvorsorge dienen erworbene Anwartschaften aus angespartem Vermögen und deren Zinsen.


Die heutige Altersvorsorge


Eine Klassifizierung ist das 3-Säulen-Modell, bei den der Träger der Altersvorsorge im Vordergrund steht und der steuerliche Aspekt im Hintergrund bleibt:


  1. Säule: Die gesetzliche Vorsorge (Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) = Umlageverfahren. Dazu zählen die Sozialversicherungsrente der Arbeitnehmer, die Alterssicherung der Landwirte (AdL), die Berufsständische Versorgung(BSV), die Künstlersozialversicherung und die Beamtenversorgung.
  2. Säule: Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die betriebliche altersvorsorge, aber auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD).
  3. Säule: Private Vorsorge (Ansparung von Kapital mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs): Fondssparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente, lebensversicherung und Immobilienbesitz.


Eine alternativ ist das 3-Schichten-Modell, das nicht den Träger der Altersvorsorge, sondern steuerliche Aspekte in den Vordergrund stellt:

  1. Schicht: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente (Kohortenversteuerung)
  2. Schicht: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente (nachgelagerte Versteuerung)
  3. Schicht: Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen (Ertragsanteilsversteuerung), Immobilienbesitz und Wertpapierdepots.




Gesetzliche Vorsorge

Die gesetzliche Vorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern für die Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sogenannte Anwartschaft). Die junge Generation kommt damit für die Rente der alten Generation auf (so genannter Generationenvertrag). Dieser beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern müssen aber zukünftig immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen beziehungsweise zukünftigen Leistungskürzungen führen muss, wenn die aktuellen Rentenleistungen nicht reduziert werden sollen. Ab 2012 erhöht sich das Regeltenteneintrittsalter für den Geburtsjahrgang 1947 um einen Monat; für Folgejahrgänge in jedem weiteren Jahr um einen weiteren Monat, bis der Jahrgang 1958 im Jahr 2023 mit dem 66. Lebensjahr in die (abschlagsfreie) Regelaltersrente gehen kann. Die darauf folgenden Jahrgänge müssen mit einer beschleunigten Anhebung der Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahr rechnen; damit wird die volle Anhebung auf das 67. Lebensjahr erstmals im Jahr 2029 für den Jahrgang 1964 wirksam. Jeder Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme führt zu einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent des Rentenbetrages, pro Jahr also von 3,6 Prozent. Im Jahr 2030 werden nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durch das höhere Lebensalter und bei Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur etwa 3 Millionen zusätzliche Beitragszahler benötigt. Bei einem höheren Ausmaß an Frühverrentung werden nach gegenwärtigem Stand etwa 1,2 Millionen Beitragszahler fehlen. Politisch wird für eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge geworben, da die gesetzliche Vorsorge in Zukunft nach einer verbreiteten Meinung nur noch den Grundbedarf abdecken, aber nicht mehr den Lebensstandard sichern können wird. Beamte, Richter und Berufssoldaten zahlen keine eigenen Beiträge für die Altersvorsorge, dafür ist die Besoldung dieses Personenkreises von Anfang an niedriger bemessen als es für gleichwertige Tätigkeiten in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angemessen wäre.


Altersvorsorgepflicht

Bereits 2011 wurde über das Thema Altersvorsorgepflicht für Selbstständige diskutiert, soweit sie nicht schon über eine Berufsständische Versorgung pflichtversichert sind. Die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen forderte für Selbstständige eine verpflichtende Altersvorsorge. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wird die Altersvorsorgepflicht nicht weiter erwähnt, obwohl sich sowohl CDU als auch SPD vor der Wahl für eine allgemeine Altersvorsorgepflicht aussprachen. Diese allgemeine Pflicht beschränkt sich nicht nur auf Selbstständige. Weitere Informationen liegen derzeit nicht vor. Für Selbständige steht jedoch schon ein Konzept. In den nächsten Jahren wird jedoch diese Problematik der fehlenden Altersvorsorge immer mehr ein Thema der Politik werden.  Kernpunkte der Altersvorsorgepflicht sind:

  • 250 bis 300 Euro pro Monat für die Altersvorsorge
  • 100 Euro für die Absicherung der Erwerbsminderung
  • Altersvorsorgepflicht soll für alle unter 30 Jährigen und Existenzgründer gelten
  • Übergangsregelung bei den 30 bis 50 jährigen Selbstständigen


Eine der einfachsten Arten ist die betriebliche Altersvorsorge durch eine Betriebsrente, welche durch den Staat und dem Arbeitgeber mitfinanziert wird. Dies bildet neben der gesetzlichen Rente die Basis auf der abgebaut werden soll.  Erfahren Sie hier mehr!


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Quelle: Wikipedia geprüft